§1 |
Geltung der Bedingungen |
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1.1. |
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Fa. it-factory.cc gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die von Fa. it-factory.cc gegenüber dem
Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber") erbracht werden. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Fremde Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. |
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1.2. |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von Fa. it-factory.cc nicht bevollmächtigt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder
abzuändern. |
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1.3. |
Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge. |
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1.4. |
Diese AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltsbestimmungen liegen in ihrer
jeweils gültigen Fassung bei Fa. it-factory.cc zur Einsichtnahme bereit bzw. sind auf der Homepage von Fa. it-factory.cc abrufbar. |
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§2 |
Zustandekommen des Vertrages |
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2.1. |
Der Vertrag mit Fa. it-factory.cc kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von Fa. it-factory.cc schriftlich, per Telefax, online, oder per e-mailangenommen wurde.
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2.2. |
Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn ein offener Rechnungsbetrag seitens des Auftraggebers zur Einzahlung wurde. |
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2.3. |
Alle Angebote von Fa. it-factory.cc sind immer freibleibend. |
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2.4. |
Erfolgt die Annahme durch Fa. it-factory.cc nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen
Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Password oder Errichtung eines Web-Space) durch Fa. it-factory.cc, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen.
Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der
Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder § 5e KSchG. |
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§3 |
Vertragsparteien |
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3.1. |
Auftraggeber von Fa. it-factory.cc kann nur eine physische oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein. |
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3.2. |
Fa. it-factory.cc ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen
Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von Fa. it-factory.cc
eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen. |
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3.3. |
Fa. it-factory.cc ist berechtigt alle Angaben des Auftraggebers sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen. |
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3.4. |
Fa. it-factory.cc ist insbesondere dann nicht verpflichtet ein Vertragsverhältnis mit einem Auftraggeber zu begründen, wenn
- der gegenüber Fa. it-factory.cc mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist,
- bei dem im Jahr davor ein Vertragsverhältnis wegen Verletzung sonstiger wesentlicher vertraglicher Pflichten, insbesondere solcher, die der Sicherung der
Funktionsfähigkeit eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder dem Schutz Dritter dienen, von Fa. it-factory.cc beendet wurde,
- der minderjährig ist oder dessen Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist und keine Haftungserklärung des gesetzlichen
Vertreters (Sachverwalters etc.) vorliegt,
- der Auftraggeber einen auflergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine
Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder dieser keine inländische Bankverbindung nachweisen kann oder
dessen Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben ist.
- der trotz Verlangen von Fa. it-factory.cc keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle bekannt gibt,
- bei dem der begründete Verdacht besteht, Telekommunikationsdienst oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen insbesondere in betrugsmäßiger Absicht
zu missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden oder diese bereits missbraucht hat oder den Missbrauch durch Dritte geduldet hat,
- bei dem der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen von Fa. it-factory.cc überwiegend durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollen, bei dem
die Ablehnungsgründe der Ziffer 1 bis 6 vorliegen, oder
- der unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, welche eine Beurteilung gemäß den Ziffern 1-7 nicht möglich machen.
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3.5. |
Fa. it-factory.cc ist berechtigt den Vertragsabschluss entweder von einer Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung gemäß § 8 dieser AGB abhängig zu machen
und die Inanspruchnahme von Leistungen insbesondere die Herstellung von Auslandsverbindungen durch den Auftraggeber in den ersten vier Monaten eines Vertragsverhältnisses zu beschränken. |
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3.6. |
Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls - erforderlichen fernmeldebehördlichen Bewilligung oder einer anderen
behördlichen Genehmigung der Auftraggeber verantwortlich. Das gleiche gilt auch für die Einholung für - allenfalls - erforderliche privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter. Diesbezüglich haftet
der Auftraggeber Fa. it-factory.cc gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. |
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3.7. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz 1957 Sorge zu tragen und hat er insbesondere
die hiefür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten. |
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§4 |
Vertragsbeginn und Vertragsdauer |
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4.1. |
Die Mindestvertragsdauer für Fa. it-factory.cc Business-Produkte beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich
automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde. |
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4.2. |
Die Mindestvertragsdauer für Fa. it-factory.cc Privat-Produkte beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich
automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde. |
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4.3. |
Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12
Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde. |
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4.4. |
Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die
Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung. |
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4.5. |
Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit Fa. it-factory.cc schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung dies nachweisen. |
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4.6. |
Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von Fa. it-factory.cc für seine geschäftlichen Zwecke
dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit Fa. it-factory.cc nicht selbst angebahnt, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum
Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt ab tatsäachlicher
Leistungserbringung zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. |
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4.7. |
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über
Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der
Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG
in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher gegenüber
binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Fa. it-factory.cc wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen. |
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4.8. |
Tritt der Verbraucher nach den § 3 oder § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Zug um Zug gegen Rücksendung der
gelieferten Ware hat Fa. it-factory.cc die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten sowie hat der Verbraucher Fa. it-factory.cc ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer
Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. |
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4.9. |
In Dauerschuldverhältnisse kann an Stelle des bisherigen Auftraggebers ein Dritter eintreten. Der Eintritt wird mit der schriftlichen Zustimmung von Fa. it-factory.cc wirksam.
Für Entgeltforderungen und Schadenersatzforderungen, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Auftraggeber auch der neue Auftraggeber als Gesamtschuldner. Der neue Auftraggeber hat Fa. it-factory.cc
hinsichtlich allfälliger, aus Anlass des Eintrittes erhobener Schadenersatzansprüche des bisherigen Auftraggebers oder dessen Rechtsnachfolgers schadlos zu halten. Auf Wunsch des Eintrittswerbers gibt Fa. it-factory.cc
bestehende Rückstände bekannt. Beim Eintritt des neuen Auftraggebers bestehende Guthaben des bisherigen Auftraggebers können von Fa. it-factory.cc mit schuldbefreiender Wirkung auch an den neuen Auftraggeber
ausbezahlt werden. Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass ihn hiezu Fa. it-factory.cc ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle
Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche. |
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§5 |
Leistungsumfang |
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5.1. |
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden
Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Sollte sich nach Vertragsabschluß der Leistungsumfang einer Produktgruppe erweitern (z.B. Webhost), wird der Auftraggeber hievon
nicht extra verständigt und kommt der Auftraggeber erst auf ausdrücklichen Wunsch und - sofern vorgesehen - gegen entsprechendes Aufgeld in Genuss des erhöhten Leistungsumfangs. In Fällen des § 8 dieser
AGB kann Fa. it-factory.cc die Inanspruchnahme von Leistungen insbesondere die Herstellung von Auslandsverbindungen durch den Kunden beschränken. |
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5.2. |
Bei Betriebsversuchen wird Fa. it-factory.cc die vertragliche Leistung im Rahmen der versuchsbedingt eingeschränkten technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringen.
Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass sie an einem Versuch teilnehmen, der sowohl der Aufdeckung von Problemen im täglichen Betrieb als auch deren Lösung zum Ziel hat. Eine Gewähr für die
Zuverlässigkeit der Leistungserbringung bei Betriebsversuchen kann somit nicht übernommen werden. |
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5.3. |
Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist Fa.
it-factory.cc berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen in ihren Telekommunikationsnetzen zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen. |
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§6 |
Entgeltentrichtung |
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6.1. |
Die Höhe richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltsbestimmungen von Fa. it-factory.cc. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im
Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten. |
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6.2. |
Die im Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren unter anderem auf Registrierungsgebühren, Domainkosten, TK Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten,
Raumkosten, Gebühren Steuern, Stromkosten und Personalkosten von Fa. it-factory.cc. Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung (Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, so kann der
vereinbarte Preis durch Fa. it-factory.cc entsprechend angepasst werden. Eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluß zu
erbringen sind. Weiters behält sich Fa. it-factory.cc gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein
jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei Fa. it-factory.cc liegenden WWW-Seiten des Auftraggebers oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei
unlimitierten Zugängen des Auftraggebers kommt. Fa. it-factory.cc wird dem Auftraggeber die Preisänderung bekannt geben; der Auftraggeber kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die
Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Auftraggebern gilt Pkt. 12.2. |
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6.3. |
Der Auftraggeber hat alle für diese Form der Zahlungsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu wiederholen, sowie sämtliche
erforderlichen Informationen unverzüglich bekannt zu geben. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet für eine reibungslose Abwicklung der Bankeinzugzahlung bei seiner Bank Sorge zu tragen. Sämtliche dabei erwachsenden
Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Auftraggeber gesondert zutragen. Wird mit dem Auftraggeber kein Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren vereinbart, so ist
Fa. it-factory.cc berechtigt, für jede Rechnung ein Zahlscheinentgelt zu verlangen. |
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6.4. |
Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Fa. it-factory.cc über sie verfügen kann. Sofern nicht anders vereinbart, sind Grundentgelte und sonstige monatliche
Entgelte mit dem Tag, an dem die Leitung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus zu bezahlen, wobei aus
verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatlichen Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Im Falle der vorgesehenen Jahreszahlung (vgl. z.B. Punkt 4.1.) sind Grundentgelte und sonstige monatliche Entgelte
jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zu bezahlen. |
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6.5. |
Andere Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung sind auf Verlangen von Fa. it-factory.cc im Voraus
zu bezahlen. |
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6.6. |
Soweit in den Entgeltbestimmungen keine sofortige Bezahlung in bar vorgesehen ist, werden Entgeltforderungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Der Rechnungsbetrag
muss spätestens sieben Werktage nach Rechnungserhalt auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gut geschrieben sein. In Fällen des § 8 dieser AGB kann Fa. it-factory.cc eine kürzere Frist festlegen oder die
sofortige Bezahlung der Rechnung verlangen. |
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6.7. |
Sollte sich der Auftraggeber bereit erklären, seine online-Rechnungen selbst abzuholen, hat er keinerlei Anspruch auf gesonderte Zusendung einer Rechnung. Sollte der Auftraggeber
seine Rechnungen selbst online abholen, ohne mit Fa. it-factory.cc die Zusendung der Rechnungen gegen Kostenersatz vereinbart zu haben, sind die Zahlungen mit dem Verrechnungstermin fällig. |
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6.8. |
Im Falle des Zahlungsverzuges kann Fa. it-factory.cc sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab
der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12 % zumindest jedoch 3 % über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen,
sofern Fa. it-factory.cc nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist Fa. it-factory.cc berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Fa. it-factory.cc vorbehalten. |
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6.9. |
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen an Fa.
it-factory.cc aufrechnen. Für Verbrauchergeschäfte gilt hiervon abweichend: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Fa. it-factory.cc ist möglich, sofern entweder Fa. it-factory.cc
zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von Fa. it-factory.cc anerkannt worden ist. Ist
eine Gutschrift nicht möglich, so werden Guthaben nicht in bar ausbezahlt, sondern nur auf ein vom Auftraggeber Fa. it-factory.cc bekannt zu gebendes Konto überwiesen. |
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6.10. |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Fa. it-factory.cc die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von
Kommunikationsdienstleistungsfirmen u.s.w. - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Fa. it-factory.cc oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat Fa. it-factory.cc auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Fa. it-factory.cc die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, berechtigen Fa. it-factory.cc, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches von Fa. it-factory.cc liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. |
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6.11. |
Festgehalten wird, dass Fa. it-factory.cc zur Auszahlung von Partnerprovisionen erst nach vertragsgemäß geleisteter Zahlung der Entgelte durch den vom jeweiligen Partner
vermittelten Auftraggeber verpflichtet ist. Die zu zahlenden Partnerprovisionen werden jeweils zum Ende des Abrechnugszeitraumes fällig. |
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6.12. |
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Auftraggeber binnen einem Monat nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Fa. it-factory.cc zu erheben, andernfalls
die Forderung als anerkannt gilt. Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung bezahlt, so sind vom Auftraggeber Einwendungen binnen einem Monat nach Bezahlung der Forderung schriftlich bei Fa. it-factory.cc zu
erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Fa. it-factory.cc hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zu Grunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand
des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern. Fa. it-factory.cc ist berechtigt, zunächst ein standardisierte
Überprüfungsverfahren durchzuführen. Diesfalls kann der Auftraggeber binnen einem Monat nach Zugang der aufgrund des Überprüfungsverfahrens ergehenden Entscheidung schriftlich weitere
Überprüfungen verlangen. Lehnt Fa. it-factory.cc die Einwendungen endgültig ab oder trifft sie binnen vier Monaten nach Einlangen der Einwendungen der Fa. it-factory.cc oder im Fall des Verlangens nach weiteren
Überprüfungen keine endgültige Entscheidung, so hat der Auftraggeber binnen zwei Monaten nach Zugang der endgültigen Entscheidung oder nach erfolglosem Ablauf der Entscheidungsfrist den Rechtsweg zu bestreiten,
andernfalls die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt gilt. Soweit Fa. it-factory.cc aufgrund technischer oder rechtlicher Unmöglichkeit keine Vermittlungsdaten gespeichert oder gespeicherte Vermittlungsdaten aufgrund
vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen gelöscht hat, trifft sie keine Nachweispflicht für einzelne Vermittlungsdaten. Fa. it-factory.cc wird den Auftraggeber auf die obigen Fristen und die bei deren
Nichteinhaltung eintretenden Folgen hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt. |
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§7 |
Neuberechnung von Entgelten |
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7.1. |
Wird bei der Überprüfung der Höhe von in Rechnung gestellten Verbindungsentgelten ein Fehler festgestellt, welcher sich zum Nachteil des Auftraggebers ausgewirkt haben
könnte, und lässt sich die richtige Höhe nicht ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine pauschale Festsetzung der Verbindungsentgelte vorzunehmen. Als
Grundlage für die Neuberechnung der Verbindungsentgelte des entsprechenden Verrechnungszeitraumes werden in nachstehender Reihenfolge herangezogen:
- die Verbindungsentgelte des gleichen Verrechnungszeitraumes des Vorjahres
- der Durchschnitt der Verbindungsentgelte der drei vorher gehenden Verrechnungszeiträume
- der Durchschnitt der Verbindungsentgelte der drei nachfolgenden Verrechnungszeiträume.
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7.2. |
Stehen im Fall der lit. b oder c weniger als drei Verrechnungszeiträume zur Verfügung, so ist der Durchschnitt der Verbindungsentgelte der vorhandenen
Verrechnungszeiträume heranzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, so ist ein angemessener Ausgleich zu treffen. |
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7.3. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der "fair-use-Bestimmungen" von Fa. it-factory.cc, wenn diese Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind. Der Auftraggeber nimmt
ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei den von Fa. it-factory.cc angeführten Preisen um "fair-use"-Tarife handelt, die sich bei einer Verletzung der "fair-use" Bestimmungen entsprechend erhöhen können.
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§8 |
Sicherheitsleistung, Vorauszahlung |
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8.1. |
Fa. it-factory.cc ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen,
wenn die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten durch den Auftraggeber gefährdet erscheint und eine zwangsweise Hereinbringung von Entgeltforderungen mit
hohem Kostenaufwand verbunden wäre. |
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8.2. |
Die Voraussetzungen des Punktes 8.1. sind insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber einen auflergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des
Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
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8.3. |
Die Sicherheitsleistung kann durch Bankgarantie eines innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Barerlag erfolgen. |
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§9 |
Sonstige Rechte und Pflichten |
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9.1. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche
die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen Österreichische oder internationale Rechtsnormen verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung
anderer Benutzer. |
|
9.2. |
Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 i.d.g.F., das Verbotsgesetz vom 8.5.1945 StGBl. i.d.g.F. und die einschlägigen
strafgesetzlichen Vorschriften, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. |
|
9.3. |
Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997,
i.d.g.F. und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen
sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. |
|
9.4. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für Fa.
it-factory.cc oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur
Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen
Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP- sowie PPTP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer
aufweisen. |
|
9.5. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften, sowie jegliche sonst einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige
Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. |
|
9.6. |
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Fa. it-factory.cc keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls,
wenn sich Fa. it-factory.cc anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird Fa. it-factory.cc Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen
Auftraggeber verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden. |
|
9.7. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fa. it-factory.cc vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer durch die Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder
strafrechtlich, gerichtlich oder auflergerichtlich, berechtigter Weise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) oder
Kreditschädigung (§ 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder
Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird Fa. it-factory.cc entsprechend in Anspruch genommen, so steht Fa. it-factory.cc allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche
Auftraggeber - außer im Fall groben Verschuldens von Fa. it-factory.cc - den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte. |
|
9.8. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, Fa. it-factory.cc unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der
vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Einhaltung von
Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder Software, sowie zur Geheimhaltung von Passwörtern samt Haftung bei Nichteinhaltung verpflichtet. |
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9.9. |
Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird Fa. it-factory.cc für
sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. |
|
9.10. |
Überlässt Fa. it-factory.cc dem Auftraggeber zur dauernden Inanspruchnahme einer Leistung eine benötigte Hardware - so bleibt diese Eigentum von Fa. it-factory.cc und ist
nach Ablauf der Gültigkeit oder anlässlich der Beendigung des Vertrages oder der Vereinbarung über die zusätzliche Leistung Fa. it-factory.cc auf Verlangen zurückzugeben. Der Auftraggeber hat die Hardware
vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Er hat sie sorgfältig aufzubewahren. Im Falle einer fernmündlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist diese
nachträglich schriftlich beizubringen. |
|
9.11. |
Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls - erforderlichen fernmeldebehördlichen Bewilligung oder einer anderen
behördlichen Genehmigung der Auftraggeber verantwortlich. Das gleiche gilt auch für die Einholung für - allenfalls - erforderliche privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter. Diesbezüglich haftet
der Auftraggeber Fa. it-factory.cc gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. |
|
9.12. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz 1957 Sorge zu tragen und hat er
insbesondere die hiefür vorgeschriebenen Gebühren, zweckentsprechenden Rechtsverteidigung, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten. |
|
§10 |
Entstörung |
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10.1. |
Der Auftraggeber hat Störungen oder Mängel unverzüglich Fa. it-factory.cc anzuzeigen und die Entstörung umgehend zu ermöglichen. |
|
10.2. |
Fa. it-factory.cc wird mit der Behebung von Störungen innerhalb der in der für die gegenständliche Leistung in maßgeblichen Leistungsbeschreibungen genannten
Regelentstörungszeit ohne schuldhafte Verzögerung beginnen. Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt Fa. it-factory.cc jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch. |
|
10.3. |
Wird Fa. it-factory.cc zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass entweder keine Störung vorliegt oder die Störung nicht von Fa. it-factory.cc zu
vertreten ist, hat der Auftraggeber Fa. it-factory.cc den entstandenen Schaden zu ersetzen. |
|
10.4. |
Wird Fa. it-factory.cc zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Auftraggeber zu vertreten, so sind Fa. it-factory.cc von ihr erbrachte Leistungen
sowie ihr erwachsene Aufwendungen vom Kunden zu bezahlen (vgl. Entgelte nach Aufwand siehe § 25 dieser AGB) |
|
10.5. |
Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Auftraggebers zur Bezahlung der monatlichen
Entgelte. |
|
§11 |
Weitere Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen |
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11.1. |
Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von Fa. it-factory.cc geführt wird sowie jede Änderung seiner
Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätestens
jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung Fa. it-factory.cc schriftlich anzuzeigen. |
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11.2. |
Gibt der Auftraggeber eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von
Fa. it-factory.cc insbesondere Kündigungen oder Erledigungen im Einwendungsverfahren nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen von Fa. it-factory.cc gelten unter den gleichen
Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden. |
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11.3. |
Nichtbescheinigt zugesandte Erklärungen gelten innerhalb Österreichs mit dem zweiten Werktag (Montags bis Freitags) nach der Übergabe zur postalischen Beförderung
als zugestellt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt. Die Zustellfiktion des Absatz 2 bleibt hiervon unberührt. |
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11.4. |
Sofern der Auftraggeber zustimmt, können - auch rechtlich bedeutsame - Erklärungen von Fa. it-factory.cc dem Auftraggeber mittels elektronischer Medien übermittelt
werden. |
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§12 |
Datenschutz |
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12.1. |
Die Mitarbeiter von Fa. it-factory.cc sind auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen dem Fernmeldegeheimnis
gemäß § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen
Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. |
|
12.2. |
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Fa. it-factory.cc nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit
zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann Fa. it-factory.cc keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Auftraggeber hat daher
stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen. |
|
12.3. |
Fa. it-factory.cc speichert als personenbezogenen Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die akademischen Grade, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse,
e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses sowie andere vom Auftraggeber im Rahmen
des Vertragsverhältnisses und von Dritten im Rahmen der Überprüfung der Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Fa. it-factory.cc zur Kenntnis
gebrachte personenbezogene Daten. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Ermittlungsdaten gespeichert. Fa. it-factory.cc wird spätestens sieben
Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche die personenbezogenen Stammdaten löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nötig
ist. Im Sinne der Bestimmungen des TKG gespeicherte Vermittlungsdaten werden binnen sechs Monaten nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte gelöscht. Im Falle von Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen
werden die Daten binnen sechs Monaten nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gelöscht. |
|
12.4. |
Fa. it-factory.cc ist berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere
Source- und Destination-IP, aber auch sämtliche anderen Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, auf Grund seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 87 Abs. 3 und § 93 Abs. 2 TKG für und bis
Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine access-Statistik führen; dies insbesondere auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten. Weiters dürfen
diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zu
betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. |
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12.5. |
Der Auftraggeber nimmt jedoch zur Kenntnis, dass Fa. it-factory.cc gemäß § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den
Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass Fa. it-factory.cc gemäß § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung
verpflichtet sein kann. Diesbezügliche Handlungen von Fa. it-factory.cc lösen keine Ansprüche des Auftraggebers aus. |
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12.6. |
Gemäß § 96 TKG kann Fa. it-factory.cc ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse, e-mail-Adresse und
Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichem schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet Fa. it-factory.cc darüber hinaus die Aufnahme
seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. |
|
12.7. |
Stamm- und Vermittlungsdaten werden mit Zustimmung des Auftraggebers im Sinne des § 93 Abs. 4 TKG für Marketing und Werbezwecke für Dienste von Fa. it-factory.cc
verwendet. Vermittlungsdaten werden hiebei für die Beratung des Auftraggebers und für die Durchführung von Meinungsumfragen nach Kriterien wie Umsatz, bevorzugte Tarifzone, bevorzugte Tageszeit und bevorzugte
Tarifierungsdauer ausgewertet. Fa. it-factory.cc ist berechtigt Stammdaten und andere für die Identität maßgebliche personenbezogene Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des
Kunden oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind an Dritte zu übermitteln. Solche Daten können - sofern dies nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist - mit Zustimmung des
Auftraggebers auch an die Gläubigerschutzverbände zum Zwecke des Gläubigerschutzes übermittelt werden. |
|
12.8. |
Inhaltsdaten werden im Rahmen des § 95 TKG gespeichert und unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht. |
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§13 |
Datensicherheit |
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13.1. |
Fa. it-factory.cc ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern ihr
diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Fa. it-factory.cc gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter
zu verwenden, so haftet Fa. it-factory.cc dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. |
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13.2. |
Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code - etwa eine persönliche Identifikationsnummer (z.B. Pincode) oder ein Kennwort - notwendig, so ist der Auftraggeber
verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und insbesondere nicht auf einer gleichfalls von Fa. it-factory.cc überlassenen Karte zu vermerken oder gemeinsam mit dieser aufzubewahren. Besteht der Verdacht einer Kenntnis des
Codes durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber den Code unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch Fa. it-factory.cc vorgenommen werden kann - Fa. it-factory.cc unverzüglich mit der Änderung
des Codes zu beauftragen. |
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13.3. |
Werden Leistungen von Fa. it-factory.cc durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für alle dadurch angefallenen
Entgelte bis zum Eintreffen der Meldung des Auftrages zur Änderung des Passwortes bei Fa. it-factory.cc. |
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13.4. |
Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein speziell kodiertes Endgerät notwendig, so gelten hinsichtlich der Verwahrung des Endgerätes die Bestimmungen des Absatz 1
sinngemäß. Im Falle eines fernmündlichen Verlustes oder Diebstahls des Endgerätes hat der Auftraggeber bei Fa. it-factory.cc unter Angabe der Rufnummer des Anschlusses unverzüglich die Sperre des
Anschlusses zu beantragen. Die Bestimmungen der Punkte 13.2. und 13.4. letzter Satz und Absatz 4 gelten sinngemäß. |
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§14 |
Gewährleistung |
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14.1. |
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc. erbringt Fa. it-factory.cc die vereinbarten Leistungen in dem
Ausmaß, dass unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Fa. it-factory.cc übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen
des Auftraggebers erfüllt werden. |
|
14.2. |
Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Fa. it-factory.cc. |
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14.3. |
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur
Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Auftraggeber die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin Fa. it-factory.cc den Mangel angezeigt hat. |
|
14.4. |
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Fa. it-factory.cc entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden
einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. |
|
14.5. |
Für Verbrauchergeschäfte gilt hiervon abweichend: Fa. it-factory.cc kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer angemessenen
Preisminderung zur Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Bei Sachlieferung kann sich Fa. it-factory.cc von gewährleistungsrechtlichen
Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien. |
|
14.6. |
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.
Verbrauchergeschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen. |
|
14.7. |
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von Fa. it-factory.cc bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den
Auftraggeber oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Auftraggeber oder Dritte, weil Fa. it-factory.cc trotz Anzeige des
Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über
die von Fa. it-factory.cc angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material
zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. |
|
§15 |
Software |
|
15.1. |
Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software,
die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für vom Auftraggeber schriftlichen Zustimmung von Fa. it-factory.cc abgerufene
Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von Fa. it-factory.cc nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat die für
solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls
hält der Auftraggeber Fa. it-factory.cc vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schad- und klaglos. |
|
15.2. |
Bei individuell von Fa. it-factory.cc erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt.
Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei Fa. it-factory.cc, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart. |
|
15.3. |
Fa. it-factory.cc übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftragsgebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum
Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, oder dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass
alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. |
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15.4. |
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von Fa. it-factory.cc durch Dritte
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Fa. it-factory.cc. |
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15.5. |
Werden von Fa. it-factory.cc gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages,
der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum
Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen. |
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§16 |
Besondere Bestimmungen für Firewalls/VPNs |
|
16.1. |
Bei Firewalls/VPN, die von Fa. it-factory.cc aufgestellt und/oder betrieben und/oder überprüft wurden, geht Fa. it-factory.cc prinzipiell mit größtmöglicher
Sorgfalt und nach dem jeweiligem Stand der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden
kann. |
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16.2. |
Die Haftung von Fa. it-factory.cc für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder
außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gelten diesbezüglich nachfolgende Besonderheiten: Die Haftung von Fa. it-factory.cc für Sachschäden ist nur bei
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen aus Sachlieferung auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung kann sich Fa. it-factory.cc durch Austausch einer mangelhaften Sache
gegen eine mängelfreie in angemessener Frist befreien. |
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§17 |
Auflösung aus wichtigem Grund/Sperre |
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17.1. |
Fa. it-factory.cc ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender
Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
- der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung samt Androhung der Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung auf schriftlichem oder elektronischem Wege
unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
- der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
- der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder
eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Fa. it-factory.cc vom Abschluss des Vertrages
abgehalten hätte;
- wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich
oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Fa. it-factory.cc weder Vorauszahlung leistet
noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
- wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen
Datentransfer aufweist;
- wenn der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt;
- der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste
übermäßig in Anspruch nimmt;
- Fa. it-factory.cc Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß § 3.4. dieser AGB gerechtfertigt
hätten und die noch von Bedeutung sind;
- der Kunde seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert und er keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Sachwalters etc.) beibringt;
- die Höhe des laufenden Verbindungsentgeltes das Kreditlimit des Auftraggebers, welches sich zunächst aus der durchschnittlichen Höhe der
Verbindungsentgelte vergleichbarer Auftraggebergruppen des selben Tarifmodells und anschließend aus der durchschnittlichen Höhe der bisherigen Verbindungsentgelte des Auftraggebers errechnet, um mehr als das Doppelte
übersteigt;
- der Auftraggeber trotz Verlangen von Fa. it-factory.cc keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt;
- bei dem der begründete Verdacht besteht, Telekommunikationsdienste oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen insbesondere in betrugsmäßiger Absicht
missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden, oder
- bei dem der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen von Fa. it-factory.cc überwiegend durch einen Dritten im Sinne eines Umgehungsgeschäftes in
Anspruch genommen werden sollen, bei dem die in lit. a bis n genannten Gründe vorliegen.
|
|
17.2. |
Die durch Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung bzw. Sperre einerseits sowie durch eine allfällige Entsperrung andererseits entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
|
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17.3. |
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -Abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist,
erfolgen, lassen den Anspruch von Fa. it-factory.cc auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
unberührt. Im Falle der Vorauszahlung ist Fa. it-factory.cc daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten. |
|
17.4. |
Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. - abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von Fa. it-factory.cc. |
|
17.5. |
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von Fa. it-factory.cc zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des Fa. it-factory.cc
nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung eines übersteigenden Schadenersatzes durch Fa. it-factory.cc bleibt unberührt. Bei
Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen. |
|
17.6. |
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer Fa. it-factory.cc zur Fortsetzung der vereinbarten
Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung
des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche Fa. it-factory.cc gegenüber ableiten, zumal § 95
(1) TKG die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist. |
|
17.7. |
Die Sperre ist am nächstfolgenden Werktag, frühestens jedoch binnen 24 Stunden aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und der
Auftraggeber die Kosten der Sperre unter Wiedereinschaltung ersetzt hat. Eine vom Auftraggeber zu vertretende Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der monatlichen Entgelte. |
|
17.8. |
Für den Auftraggeber ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung
über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen von Fa. it-factory.cc nicht eingehalten wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls dieser Mangel auf eine Unterversorgung des Standortes des
Anschlusses zurückzuführen ist und der Auftraggeber diesen Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder kennen musste oder die Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt. |
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§18 |
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers |
|
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers beendet das Vertragsverhältnis (siehe Punkt 17.1. lit c der AGB). Der Masseverwalter kann aber bis
zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und
Schadenersatzansprüche, welche ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen sechs Werktagen, wobei der Samtstag, der Karfreitag sowie der 24.
und 31. Dezember nicht als Werktage gelten, ab Konkurseröffnung einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Auftraggeber unter Erbringung einer angemessenen
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen. |
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§19 |
Tod des Auftraggebers |
|
Der oder die Rechtsnachfolger des Auftraggebers sind verpflichtet den Tod des Auftraggebers unverzüglich Fa. it-factory.cc anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen nach dem Fa.
it-factory.cc vom Tod des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Auftraggebers. Für Entgelte, welche ab
dem Tod des Auftraggebers bis zur Kenntnis des Todes durch Fa. it-factory.cc angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben. |
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§20 |
Leistungsfristen und Termine, Rücktritt vom Vertrag |
|
20.1. |
Die maximale Frist, innerhalb der ein Anschluss betriebsfähig bereitzustellen oder zu entstören ist, ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben. Im Übrigen
sind Leistungsfristen und Termine nur dann gegenüber Unternehmern als Auftraggeber verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden. |
|
20.2. |
Voraussetzungen für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von Fa. it-factory.cc zurückzuführen ist sowie der
erfolglose Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist welche mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. |
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20.3. |
Kann die Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereitgestellt werden, so ist Fa. it-factory.cc zum Rücktritt vom Vertrag oder zur
Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber eine ihm von Fa. it-factory.cc gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. In diesem Fall hat der Auftraggeber Fa. it-factory.cc
die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus. Weiters hat der Auftraggeber bei Verschulden für die Zeit
zwischen dem Anbot der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung und dem Rücktritt vom Vertrag oder der Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung das monatliche Entgelt - mindestens jedoch ein volles
monatliches Entgelt - zu bezahlen. |
|
20.4. |
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Fa. it-factory.cc einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder
Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von Fa. it-factory.cc erbrachte
Vorbereitungshandlungen. Fa. it-factory.cc steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen. |
|
§21 |
Haftung |
|
21.1. |
Fa. it-factory.cc betreibt die angebotenen Dienste unter den Gesichtspunkten der Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Fa. it-factory.cc haftet für keinerlei
Schäden gegenüber dem Auftraggeber. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangener Gewinn,
verloren gegangene Daten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Auf eine Ersatzpflicht von Fa. it-factory.cc wird vom Auftraggeber ausdrücklich verzichtet. |
|
21.2. |
Fa. it-factory.cc übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere
behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen. |
|
21.3. |
Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
|
|
21.4. |
Fa. it-factory.cc haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Fa. it-factory.cc
erreichbar sind. Fa. it-factory.cc betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Fa. it-factory.cc übernimmt jedoch keine Gewähr
dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. |
|
21.5. |
Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber, soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre zu
vertreten hat. |
|
21.6. |
Der Auftraggeber darf Dritte die Inanspruchnahme von Leistungen gestatten, sofern das ausschließlich Konzessionsinhabern im Rahmen deren Konzession zustehenden Recht
konzessionspflichtige Telekommunikationsdienste zu erbringen, nicht ver-letzt wird. Bei ständiger und alleiniger Benutzung eines Anschlusses oder bei ausschließlicher Inanspruchnahme einer Leistung durch Dritte haften
diese nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen neben dem Auftraggeber für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber kann die ständige und alleinige Benutzung
eines Anschlusses durch Dritte Fa. it-factory.cc anzeigen und eine entsprechende Haftungserklärung des oder der Dritten Fa. it-factory.cc übermitteln. |
|
21.7. |
Der Auftraggeber hat den überlassenen Anschluss ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen. Insbesondere
hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass von dem ihm überlassenen Anschluss aus keine bedrohenden oder belästigenden Anrufe oder Datenübertragungen erfolgen. |
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§22 |
Besondere Bestimmungen für Domains |
|
22.1. |
Fa. it-factory.cc vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain
wird für Domain-Adressen (wie z.B. .at, .com, .net, .org, .info, .biz) von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle eingerichtet. Fa. it-factory.cc fungiert hinsichtlich der von der Registrierungsstelle verwalteten
Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); Fa. it-factory.cc übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain. Fa. it-factory.cc erwirbt oder vergibt daher
keine Rechte an der Domain-Bezeichnung. Fa. it-factory.cc treffen auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere ist Fa. it-factory.cc nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der
Domain-Bezeichnung verpflichtet. Was die Einrichtung und Führung der Domain betrifft, besteht ein Vertragsverhältnis lediglich zwischen dem Domaininhaber und der Registrierungsstelle. Ausdrücklich festgehalten wird,
dass Fa. it-factory.cc insbesondere keinerlei Haftung dafür übernimmt, daß die Domain zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert ist bzw. sein wird. |
|
22.2. |
Das Abrechnungsdatum wird durch die Verwaltungsübernahme von Fa. it-factory.cc gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungsstelle bestimmt. Bereits an eine
Registrierungsstelle geleistete Gebühren werden im Falle einer Ummeldung, Andersmeldung oder dergleichen nicht von Fa. it-factory.cc rückvergütet und verzichtet der Auftraggeber diesbezüglich auf jegliche
Ersatzansprüche gegenüber Fa. it-factory.cc. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Fa. it-factory.cc dem Domaininhaber verrechnet, enthalten (sofern
nicht anders vereinbart). Domains, welche nicht von Fa. it-factory.cc verwaltet werden, müssen direkt bei der jeweiligen Registrierungsstelle bezahlt werden. Fa. it-factory.cc verrechnet dem Domaininhaber diesfalls das
Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr. Als Rechnungsadresse fungiert die Anschrift des Domaininhabers. Die Verrechnung an Dritte wird nur nach schriftlicher
Vereinbarung mit Fa. it-factory.cc über die jeweilige Domain gestattet. Der Domaininhaber verpflichtet sich Fa. it-factory.cc über sämtliche sich im Vertragsverhältnis zwischen ihm und der jeweiligen
Registrierungsstelle ergebenden Änderungen/Neuerungen (wie etwa neue Zustelladresse, Namensänderung, Weitergabe der Domain, etc.) unverzüglich per Brief oder Fax zu unterrichten. Für allfällige aus
Verletzung dieser Verpflichtung ergebende Mehraufwendungen (z.B. Bearbeitungsgebühr für die Umstellung und Rückverrechnung) wird der Domaininhaber Fa. it-factory.cc vollkommen schad- und klaglos halten. |
|
22.3. |
Falls im Vertrag nicht anders vereinbart, werden alle Domains auf Fa. it-factory.cc als Domaininhaber registriert. Erst nach vollständiger Bezahlung der ersten Abrechnung bzw.
Registrierungskosten durch den Auftraggeber wird dieser als Domaininhaber eingetragen. Festgehalten wird, dass Fa. it-factory.cc bei Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühr zur Sperrung bzw. Verweigerung beantragter
Änderungen berechtigt ist. |
|
22.4. |
Der Domaininhaber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Domaininhabers mit der Registrierungsstelle erst endet, wenn der Vertrag mit Fa. it-factory.cc aufgelöst wird. Der
Domaininhaber hat den Vertrag mit der Registrierungsstelle daher nicht eigens bei der Registrierungsstelle zu kündigen, wenn er den Vertrag mit Fa. it-factory.cc aufgelöst hat, vielmehr wird diesfalls die
Registrierungsstelle von der Kündigung durch Fa. it-factory.cc in Kenntnis gesetzt. |
|
22.5. |
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese
werden dem Domaininhaber von it-factory.cc auf Wunsch zugesandt. |
|
22.6. |
Fa. it-factory.cc ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Domaininhaber erklärt, die
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Fa. it-factory.cc diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. |
|
22.7. |
Fa. it-factory.cc ist nicht verpflichtet die Registrierung von Domains auf Kunden-DNS-Servern zu vermitteln, sondern liegt eine diesbezügliche Entscheidung im freien Ermessen von
Fa. it-factory.cc. Weiters behält sich Fa. it-factory.cc vor, Bestellungen auf fremde DNS-Server nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und Fa. it-factory.cc zu tätigen. Im Falle unrichtiger,
ungültiger oder rechtswidriger Angaben des Auftraggebers ist Fa. it-factory.cc zur Verweigerung von Domainbestellungen berechtigt. |
|
22.8. |
Bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an Fa. it-factory.cc auftreten, behält sich Fa. it-factory.cc
vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber verrechnet. Eine erneute Wiederaufnahme des Vertrages ist wie eine Neubestellung zu behandeln. |
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22.9. |
Fa. it-factory.cc übernimmt keinerlei Haftung für die von der jeweiligen Domainverwaltungsstelle gegenüber dem Domaininhaber übernommenen Vertragspflichten. |
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§23 |
Bestimmungen bei Dienstleistungen (allgemeinen Internetdienstleistungen und besondere Pakete) |
|
23.1. |
Fa. it-factory.cc betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen
ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten
erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von Fa. it-factory.cc kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von
Fa. it-factory.cc. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung
anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Fa. it-factory.cc behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor; bei Verbrauchern
sind Einschränkungen nur zulässig, sofern sie ihnen zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von Fa. it-factory.cc unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks,
Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Fa.
it-factory.cc haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern
bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Auftraggebers auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. |
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23.2. |
Fa. it-factory.cc haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste von Fa. it-factory.cc zugänglich
sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von Fa. it-factory.cc erfolgt. |
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23.3. |
Die Haftung von Fa. it-factory.cc für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt
für Verbraucher: Die Haftung von Fa. it-factory.cc für für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. |
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23.4. |
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer
gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von Fa. it-factory.cc. |
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23.5. |
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of
Presence als vereinbart. |
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23.6. |
In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
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23.7. |
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch von ihn oder
durch Weitergabe an Dritte entsteht. |
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23.8. |
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des
Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von Fa. it-factory.cc beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten
sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden. |
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§24 |
Änderungen |
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24.1. |
Änderungen der AGB können von Fa. it-factory.cc vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der
Homepage von Fa. it-factory.cc unter http://www.it-factory.cc/site/content/e38/index_ger.html oder direkt unter dem Punkt AGB auf der Startseite kundgemacht. |
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24.2. |
Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per e-mail) mitgeteilt, sofern sich diese zum erheblichen Nachteil des Auftraggebers auswirken. Dem
Auftraggeber steht es frei aufgrund dieser Änderungen von einer außerordentlichen Kündigung gebrauch zu machen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht
zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich Fa. it-factory.cc innerhalb von vier Wochen ab Zugang der
Kündigung bereiterklärt, gegenüber dem Teilnehmer auf die Änderung zu verzichten. |
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24.3. |
Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich
gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert
gelten. |
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24.4. |
Fa. it-factory.cc ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ihrer Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen.
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§25 |
Entgelte nach Aufwand |
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Soweit für die Berechnung der Entgelte nach Aufwand keine auf Durchschnittskostensätze beruhende Pauschale festgesetzt ist, gilt für die Berechnung der erwachsenden
Kosten Folgendes: Die erwachsenden Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Arbeitskosten, den Verwaltungszuschlag und die Transportkosten. Zu den erwachsenden Kosten gehören auch Kosten für Arbeiten, die
im Auftrag von Fa. it-factory.cc von Dritten geleistet werden (Unternehmerleistungen). Die Kosten für das Material, das verwendet wird, werden aufgrund des handelsüblichen Preises berechnet. Die Arbeitskosten werden nach
Einheitssätzen für die Arbeitsstunden berechnet. Die Einheitssätze werden aufgrund der bezahlten Gehälter, Löhne und Nebengebühren zuzüglich der Lohnnebenkosten ermittelt. Die Zuschläge
für die Überzeit-, Sonn- und Feiertagarbeitstunden sowie für die Nachtarbeitsstunden werden gesondert berechnet. Die Zeiten für die Wege gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitstunde werden auf volle
Viertelstunden nach oben gerundet. Der Verwaltungszuschlag wird unter Zugrundelegung der Arbeitskosten entsprechend dem Anteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes ermittelt. Für die Beförderung von Material und
der technischen Einrichtung werden die notwendigen Transportkosten nach Stunden- oder Kilometersätzen berechnet. |
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§26 |
Rechtsnachfolge |
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Rechte und Pflichten von Fa. it-factory.cc aus diesem Vertrag können voll inhaltlich ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte mit für den Übergeber schuldbefreiender
Wirkung übertragen werden. Der Übergeber wird durch geeignete Maßnahmen auf die Vertragsübernahme hinweisen. Die Übernahme der Rechte und Pflichten von Fa. it-factory.cc entfaltet die Rechtswirkung der
§§ 1409 ABGB und 25 HGB. Festgehalten wird, dass die abgeschlossenen Verträge im Übrigen von der Übernahme des Vertrages unbrührt bleiben. |
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§27 |
Schlussbestimmungen |
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27.1. |
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen. |
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27.2. |
Für diese AGB und die Verträge von Fa. it-factory.cc und dessen Durchführung gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Gerichtstand ist Graz. |
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27.3. |
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung. |
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27.4. |
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
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27.5. |
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Auftraggebers haben schriftlich zu erfolgen. |
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27.6. |
Fa. it-factory.cc ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Davon abweichend gilt für
Verbrauchergeschäfte: Fa. it-factory.cc ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. |
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27.7. |
Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an seine
zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden. |
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